STEUERMYTHEN

08. Oktober 2024

„Die Schuldenbremse ist Garant für Generationengerechtigkeit und Tragfähigkeit der deutschen Staatsfinanzen“ 

 

Mythos

2009 wurde die Schuldenbremse in Deutschland eingeführt, mit der Begründung, damit könne man die Staatsverschuldung in Deutschland begrenzen. Dadurch solle die Schuldentragfähigkeit gesichert werden. Indem die Schuldenbremse die Neuverschuldung in Deutschland begrenzt, sollte sie für eine niedrige Schuldenquote sorgen und somit die Tragfähigkeit der deutschen Staatsfinanzen garantieren.

Ein zentrales Argument für die Schuldenbremse war, dass sie ein Garant für Generationengerechtigkeit sei. Hohe Staatsschulden würden vor allem eine Belastung für junge Menschen darstellen, die die Schulden in Zukunft zurückzahlen müssen. Diese Erzählung verfängt heute noch in Teilen der Bevölkerung. Allerdings hat sich gezeigt, dass die Schuldenbremse in ihrer aktuellen Form besonders Investitionen verhindert und damit sowohl die Tragfähigkeit der deutschen Staatsfinanzen als auch die Generationengerechtigkeit langfristig gefährdet.

af60

„Ziel der Schuldenbremse ist es, die langfristige Tragfähigkeit der Haushalte von Bund und Ländern und die finanziellen Handlungsspielräume zur Erfüllung der staatlichen Aufgaben zu sichern“
(Bundestag Parlamentsbegriffe) 1

Die Schuldenbremse ist ein Garant für nachhaltige Haushaltspolitik.
(Prof. Lars P. Feld, 09.04.2024) 2

Weniger Schulden heute heißt mehr Möglichkeiten morgen. Für mich und meine Generation

(Bundesfinanzministerium in der Frankfurter Allgemeine Zeitung, 29.05., 05.06.2024)

1. Historie & Aufbau der Schuldenbremse

Als Folge der Finanzkrise 2008 bzw. der staatlichen Stützungsmaßnahmen (Bankenrettung, Konjunkturpakete) stieg die Staatsverschuldung in fast allen Industrieländern, auch in den europäischen Volkswirtschaften deutlich.3 In Deutschland stieg die Staatsschuldenquote von knapp unter 65% im Jahr 2007 auf 82,4% im Jahr 2010.4 Um die Staatsverschuldung wieder zu reduzieren, mit dem Argument, dadurch die Schuldentragfähigkeit zu sichern, wurde 2009 die Schuldenbremse beschlossen und in das Grundgesetz aufgenommen. Die Schuldenbremse ersetzte die damals umstrittene “Goldene Regel” und berücksichtigte zudem die 2005 reformierten EU-Fiskalregeln (Fiskalpakt), die eine strukturelle Neuverschuldung von maximal 0,5% des BIP vorsahen (Europäisches Parlament 2023, September 30). Seit 2016 verpflichtet die Schuldenbremse den Bund, die strukturelle Neuverschuldung auf maximal 0,35% des BIPs zu begrenzen. Seit 2020 dürfen die Bundesländer grundsätzlich keine neuen Schulden aufnehmen. Damit sollte die Neuverschuldung numerisch klar begrenzt und durch die daraus folgende Notwendigkeit zur Priorisierung die Qualität der Ausgaben verbessert werden (weitere Informationen: schuldenbremse.info).

Zur Schuldenbremse gehört außerdem die Konjunkturkomponente, die bei einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung mehr oder weniger Schulden erlaubt, z.B. mehr Schulden in Zeiten konjunktureller Schwäche. Eine höhere Verschuldung erlaubt die Schuldenbremse zudem im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich “der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen”.5 Das Bundesverfassungsgericht hat ergänzend dazu in seinem Urteil vom 15.11.2023 6 eine engere Auslegung in Bezug auf die Zweckgebundenheit und Jährigkeit/Jährlichkeit 7 der Verwendung von Notkrediten festgelegt.

Die Schuldenbremse stand auch schon vor dem BVerfG-Urteil in der Kritik, weil sie notwendige und ökonomisch sinnvolle Investitionen erschwert (Abschnitt 2). Spätestens seit dem Urteil ist klar, dass die Schuldenbremse nicht in die aktuellen Zeiten multipler Krisen passt (Abschnitt 3). Nun gilt es, die verschiedenen Reformvorschläge kritisch zu betrachten und sinnvoll zu kombinieren (Abschnitt 4).

2. Die Schuldenbremse entbehrt ökonomischer Sinnhaftigkeit und wirkt als Investitionsbremse

Die Schuldenbremse soll durch eine rein numerische und starke Begrenzung der Neuverschuldung für eine niedrige Schuldenquote sorgen und somit die Tragfähigkeit der deutschen Staatsfinanzen garantieren. Das Verständnis von nachhaltigen Staatsfinanzen auf Grundlage einer niedrigen Schuldenquote von maximal 60% (Maastricht-Kriterien) folgt keiner eindeutigen wissenschaftlichen Begründung und sollte ebenfalls grundlegend hinterfragt und angepasst werden (Schuster et al. 2024, Mai 30: Kapitel 5). Schließlich ist die Frage danach, was nachhaltige Staatsfinanzen bedeuten, die Grundlage für die Debatte um die Schuldenbremse und ihre Reform, mit der sich dieser Beitrag beschäftigt.

In ihrer aktuellen Ausgestaltung basiert die Schuldenbremse auf der Annahme, dass das Parlament in seiner haushaltspolitischen Entscheidungsmacht eingeschränkt werden müsse. Sie wirke damit dem sogenannten “deficit bias” entgegen, das die Tendenz von Politiker:innen beschreibt, mit dem Ziel der Wiederwahl zu viel auszugeben und sich stark zu verschulden. Allerdings ist die Verankerung der Schuldenbremse in der Verfassung ein Einschnitt in das Budgetrecht des Parlaments. Bei der Einführung der Schuldenbremse kritisierte der damalige Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) das “Misstrauen, das künftigen demokratisch legitimierten Mehrheiten und Bundestag und Bundesrat und ihren möglichen Gestaltungsabsichten mit diesem Regelungsehrgeiz entgegengebracht wird“. 8

Die Schuldenbremse basiert aktuell auf der Annahme, dass jegliche Staatsschulden per se etwas Schlechtes seien. Neben der Frage, wie viele Schulden aufgenommen werden dürfen bzw. sollten, sollte auch eine Differenzierung bei der Frage, wofür Staatsschulden aufgenommen werden, bei einer Reform der Schuldenbremse berücksichtigt werden. Aus ökonomischer Perspektive fällt die Wirkung von Staatsausgaben und damit auch ihre Schuldenfinanzierbarkeit sehr unterschiedlich aus. Eine solche Differenzierung sieht die aktuelle Schuldenbremse jedoch nicht vor. Mühlenweg & Gerling (2023) analysieren, dass schärfere Fiskalregeln v.a. zur Reduktion der öffentlichen Investitionen führen. Viele konsumtive Ausgaben sind ohnehin durch Gesetze und Rechtsprechung erforderlich und dadurch schwieriger zu kürzen (Sozialgesetze, gesetzliche Ansprüche, Personal, Zinsen, einzuhaltende Quoten). Die Tendenz von Politiker:innen, bei begrenzten finanziellen Spielräumen ohne qualitative Unterscheidung eher auf konsumtive statt investive Ausgaben zu setzen, ergibt sich außerdem daraus, dass sie sich schneller, idealerweise innerhalb einer Legislaturperiode, auszahlen.

Vor diesem Hintergrund ist es naheliegend, dass die Investitionsbedarfe unter dem aktuellen Fiskalrahmen immer weiter ansteigen. Während der zusätzliche öffentliche Investitionsbedarf 2019 noch auf 460 Mrd. € geschätzt wurde (Bardt et al. 2019), geht eine aktualisierte Schätzung von einem Investitionsbedarf von mittlerweile 600 Mrd. € über die nächsten 10 Jahre aus, „um den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandel zu schaffen, Daseinsvorsorge sicherzustellen, das Land wettbewerbsfähig [zu] machen“ (Dullien et al. 2024). Der Bund der Deutschen Industrie (BCG, BDI und IW 2024, September 10) ermittelt einen zusätzlichen Investitionsbedarf von 1,4 Billionen €, der zu ⅓ öffentlich (460 Mrd. €) und zu ⅔ (940 Mrd. €) privat zu decken sei.

Fakt 1

Der staatliche Investitionsbedarf liegt zwischen 460 Mrd. € und 780 Mrd. €.

Eine neue Studie vom Dezernat Zukunft (Heilmann et al. 2024) beziffert den zusätzlichen öffentlichen Finanzierungsbedarf sogar auf 780 Mrd. €, wobei der höhere Betrag v.a. aus unterschiedlichen Abdeckungen und Themenfeldern resultiert, die bei der Schätzung berücksichtigt wurden. Die Gründe für die hohen Finanzierungsbedarfe sind u.a. die marode Infrastruktur in Deutschland, die damit einhergehende Verschlechterung der Standortwettbewerbsfähigkeit und die unsicheren Perspektiven

der deutschen Wirtschaft. Der Bedarf an staatlichen Investitionen wird sowohl von der Wirtschaft als auch der Politik über Parteien hinweg geteilt.

Tabelle 1: Öffentliche Investitionsbedarfe in Deutschland
in Mrd. Euro, Summe über zehn Jahre, Preise des Jahres 2024

Maßnahme 

Bedarf

Infrastruktur auf kommunaler Ebene

Kommunale Infrastruktur

177,2

Ausbau des ÖPNV

28,5

Bildung

Ausbau von Ganztagsschulen

6,7

Sanierungsbedarf der Hochschulen

34,7

Wohnungsbau

Staatlicher Anteil

36,8

Überregionale Infrastruktur

Ausbau des Schienennetzes

59,5

Bundesfernstraßen

39,0

Klimaschutz und Klimaanpassung

Dekarbonisierung (staatlicher Anteil)

200,0

Kommunale Ausgaben für Klimaanpassung

13,2

_______
 Summe

595,7

Quelle: Dullien et al., 2024 S.6

Aufgrund der Einigkeit über bestehende Investitionsbedarfe, fokussiert sich die wissenschaftliche Debatte auf die Frage, inwiefern die Schuldenbremse Investitionen verhindert. Wie oben erwähnt, finden beispielsweise Mühlenweg & Gerling (2023) negative Auswirkungen von Fiskalregeln auf Investitionen. Allerdings zeigt die Metastudie von Blesse et. al (2023) ein uneindeutiges Bild, denn einige Studien zeigen keinen Zusammenhang. Sie leiten aus ihren Ergebnissen ab, dass die spezifische Ausgestaltung der Fiskalregeln den Unterschied macht. Demnach würde eine flexiblere Fiskalregel mit Ausnahmen für Investitionen – wie beispielsweise eine Goldene Regel (siehe Reformvorschlag d) – zu höheren Investitionen führen als die aktuelle Ausgestaltung der Schuldenbremse.

Feld et al. (2024) untersuchen in ihrer Studie “Die Schuldenbremse – Ein Garant für Nachhaltige Haushaltspolitik” ebenfalls den Einfluss der Schuldenbremse auf staatliche Investitionen. Ihrer Beobachtung nach habe die Schuldenbremse die Investitions­tätigkeit weder gebremst noch gefördert. Daraus schließen sie, dass die Schuldenbremse keinen Effekt auf die Investitionstätigkeit habe. Eine Studie von Mühlenweg et al. (2024) zeigt jedoch methodische Probleme auf, die dieses Ergebnis in Zweifel ziehen.

Da die Empirie gemischte Resultate liefert, richten wir den Blick auf die Argumente. Feld et al. (2020) und Rösel et al. (2022) führen an, dass höhere Investitionen an zu geringen Kapazitäten in der Baubranche, deren Genehmigungsverfahren und unterfinanzierten Kommunen scheitern. Die Kapazitäten für Genehmigungsverfahren und die Finanzierung der Kommunen liegen allerdings direkt in der Hand des Staates und können somit durch eine bessere Ausstattung behoben werden. Die Kapazitätsauslastung der Bau­branche ist über die letzten 5 Jahre fast 10 Prozentpunkte gefallen9 und könnte durch eine langfristige planungssichere Nach­frage durch den Staat gestützt und zur Ausweitung motiviert werden.

Darüber hinaus berechnet Feld et al. (2020) einen Finanzierungsspielraum unter der Schuldenbremse von 290 bis 374 Mrd. € und argumentiert, dass der Spielraum groß genug sei, wenn Investitionen priorisiert würden. Dabei gibt es zwei Probleme: Erstens ist die Annahme, dass es kein reales Wachstum jeglicher Ausgaben in anderen Bereichen gibt, unwahrscheinlich. So wird voraussichtlich der Rentenzuschuss aufgrund des demographischen Wandels ansteigen und die Ausgaben für sicherheits­politische Anliegen werden im aktuellen geopolitischen Umfeld spätestens, nachdem das Sondervermögen für die Bundeswehr aufgebraucht sein wird, steigen.

Fakt 2

Der Finanzierungsspielraum unter der Schuldenbremse beträgt 290 bis 374 Mrd. € und liegt damit deutlich unter dem Investitionsbedarf von 460 bis 780 Mrd. €.

Zweitens würde der gesamte Finanzierungsspielraum von 290 bis 374 Mrd. €, selbst wenn er allein für Investitionen genutzt werden würde, den oben aufgeführten und in der Wissenschaft unumstrittenen Investitionsbedarfen nicht gerecht werden.

Klar ist: eine weitere Verzögerung zentraler Zukunftsinvestitionen gefährdet die ökonomische, politische und gesellschaftliche Stabilität. In diesem Sinne sind das Verschleppen von Investitionen und die Einsparungen von heute, die schwerwiegenderen Schulden von morgen. Die aktuelle Schuldenbremse verhindert die Deckung des breit akzeptierten Investitionsbedarfs in Deutschland und muss deshalb reformiert werden. In unserem Mythos „Das Ende der Schönwetterpolitik, wir müssen sparen“ erläutern wir dazu weiter, warum es ökonomisch sinnvoll und realisierbar ist, den Investitionsbedarf von ca. 600 Mrd.€ durch Kredite zu decken.

3. Die Schuldenbremse behindert staatliche Handlungsfähigkeit

Die Schuldenbremse hat gerade erst ihren 15. Geburtstag gefeiert. Gleichzeitig steht sie stärker unter Druck denn je: ökonomisch, politisch, gesellschaftlich.10 Mit dem BVerfG-Urteil entpuppt sich die Schuldenbremse in Zeiten multipler Krisen umso mehr als Investitions- und Zukunftsbremse. Durch die enge Auslegung der Jährigkeit und Jährlichkeit 11 wird die Bekämpfung überjährlicher Krisen rechtlich erschwert. Darüber hinaus wurden absehbare Entwicklungen wie der Klimawandel und der demographische Wandel von einer Begründung einer außergewöhnlichen Notsituation explizit ausgenommen, weshalb entsprechende Ausgaben unter die Begrenzung des Ausgabenspielraums fallen. Wie in 2. geschildert, reicht der Finanzierungspielraum unter der Schuldenbremse nicht aus, um die benötigten Investitionsbedarfe zu decken. Dadurch nimmt die Kritik an der Schuldenbremse weiter zu und kommt jetzt auch aus dem wirtschaftswissenschaftlichen Mainstream und der politischen Mitte.12 “In ihrer aktuellen Ausgestaltung ist die Schuldenbremse allerdings starrer, als es für die Aufrechterhaltung der (Schulden-)Tragfähigkeit in Deutschland notwendig wäre” (SVR 2024). Auch internationale Stimmen13 , beispielsweise der Internationale Währungsfonds (2024), raten Deutschland zu einer Reform der Schuldenbremse.

Für die Stärkung des Wirtschaftsstandorts, den Erhalt der staatlichen Handlungsfähigkeit und die Sicherung unserer Demokratie ist eine Reform der Schuldenbremse unabdingbar. So hält beispielsweise der ehemalige SPD-Finanzminister Peer Steinbrück14 , einer ihrer Väter, die Schuldenbremse wegen der Zeitenwende, des Klimawandels und der neuen Blockbildung in der Weltwirtschaft ebenfalls für reformbedürftig. Im Standort-Ländervergleich der IMD (2024) stürzt Deutschland bei der Wettbewerbsfähigkeit innerhalb von drei Jahren von Platz 15 auf Platz 24 deutlich ab. Diese Entwicklung ist besonders auf die unterlassenen Investitionen in die Bereiche Infrastruktur, Effizienz der öffentlichen Hand und wirtschaftliche Effizienz zurückzuführen.15 Nicht nur die ökonomischen, sondern auch die politischen Auswirkungen sind höchst riskant. So werden der große Stau bei kommunalen Investitionen und Probleme öffentlicher Daseinsvorsorge u.a. von Rechtspopulist:innen instrumentalisiert.

4. Reformoptionen für die Schuldenbremse

Mit der Kritik an der Schuldenbremse nehmen auch die Reformvorschläge zu. Um eines vorwegzunehmen: Es gibt keinen “perfekten” Reformvorschlag, der sämtliche Zielkonflikte auflöst. Die verschiedenen Reformoptionen reagieren auf unterschiedliche Probleme der Schuldenbremse, aber geben für sich alleinstehend jeweils keine hinreichenden Antworten auf die Herausforderungen von heute und morgen. Im Folgenden werden mögliche Reformoptionen mit ihren Stärken und Schwächen vorgestellt, um einen Startpunkt für die Diskussion zu bieten. Die Reihenfolge stellt keine Priorisierung hinsichtlich der Relevanz dar. Grob gilt: Je weitreichender die Reform, desto weiter vorne ist sie aufgeführt.

Fakt 3

Eine atmende Schuldenbremse gefährdet die Schuldentragfähigkeit nicht, sondern kann sie sogar unterstützen.

a) Schuldenbremse abschaffen
Eine Möglichkeit ist es, die Schuldenbremse abzuschaffen. Das würde allerdings nicht bedeuten, dass Deutschland keine Schuldenregel mehr hätte. Die Europäischen Schuldenregeln, die sogenannten EU-Fiskalregeln aus dem Stabilitäts- und Wachstumspakt16, würden weiterhin gelten.

 

b) Starre Obergrenzen aus dem Grundgesetz streichen
Nicht nur die aktuelle Schuldenbremse, sondern auch die frühere Goldene Regel (siehe Reformoption d), beinhaltete eine numerische Obergrenze für die Neuverschuldung im Grundgesetz, die Bruttoinvestitionsquote. Statt die Schuldenbremse abzuschaffen, bzw. komplett aus dem Grundgesetz zu streichen, könnten alternativ lediglich die numerischen Obergrenzen aus dem Grundgesetz gestrichen werden. Aus ökonomischer Sicht sind starre Zahlen in der Verfassung, die die Handlungsfähigkeit des Staates gerade in ökonomisch unsicheren und volatilen Zeiten einschränken, unklug.

c) Erhöhung und/oder Flexibilisierung der Defizitgrenzen
Im Gegensatz zum vorherigen Reformvorschlag geht es bei diesem Vorschlag darum, die Obergrenzen der Neuverschuldung im Grundgesetz zwar beizubehalten, aber sie zu erhöhen bzw. zu flexibilisieren. Denn wie bereits deutlich geworden ist, ist die Höhe der erlaubten Schuldenaufnahme zu niedrig (Frage nach der Quantität). Aktuell liegt die maximale strukturelle Nettokreditaufnahme bei 0,35% des BIP pro Jahr (GG §109). Die Notwendigkeit einer höheren Schuldenaufnahme wird auch von prominenten Kritiker:innen als Hauptgrund für eine Reform der Schuldenbremse herangezogen. Laut dem Internationalen Währungsfonds (2024) könnte Deutschland seine jährliche Nettokreditaufnahme um 1% des BIP erhöhen, um den Spielraum für dringend benötigte öffentliche Investitionen auszuweiten, während die Schuldenquote weiterhin sinken würde.

In diesem Sinne schlägt auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (2024) im Sinne einer atmenden Schuldenbremse flexible, schuldenstandsabhängige Defizitgrenzen für den Bund vor (“Strukturkomponente”): Bei einer gesamtstaatlichen Schuldenstandsquote von unter 60% des BIP wäre die Defizitgrenze auf 1% des BIP zu erhöhen; Bei einer Schuldenstandsquote von über 60% wäre ein Defizit von max. 0,5% des BIP vorgesehen; Bei einer Schuldenstandsquote von über 90% entspräche die maximale Neuverschuldung der heutigen Grenze von 0,35% des BIP. Eine entsprechende Flexibilisierung der Defizitgrenzen hatte auch die Deutsche Bundesbank (2022) bereits vorgeschlagen. Damit würden die Obergrenzen für die Neuverschuldung in Deutschland auch an die Europäischen Fiskalregeln angepasst. Zudem könnte man erwägen, die Netto- Schuldenquote zu verwenden, welche einen Teil des liquiden staatlichen Finanzvermögens mit den Staatsschulden verrechnet und aktuell bei 47% liegt (Schuster und Sigl-Glöckner 2024, Mai 30).

In seinem Gutachten orientiert sich der Sachverständigenrat (2024) weiterhin an der Zielmarke einer Schuldenstandsquote von 60% als Ausdruck der Schuldentragfähigkeit. Darin wird allerdings auch deutlich, dass die aktuelle Schuldenbremse dieses Ziel deutlich übererfüllt. Selbst wenn etwa in jedem fünften Jahr eine Notlage eintritt, wird die Schuldenquote nach der Simulation bis 2070 auf circa 40% gedrückt. Das ist aus ökonomischer Sicht nicht nötig und mit Blick auf die massiven Investitionsbedarfe und Transformationsnotwendigkeiten kontraproduktiv.

Dieser Reformvorschlag baut maßgeblich auf der bisherigen Struktur der Schuldenbremse auf und orientiert sich weiterhin an dem Ziel einer Schuldenquote von 60%. Diese Zielmarke von 60% ist allerdings nicht ökonomisch begründet, sondern bildete zur Zeit der Einführung der Maastricht- Kriterien den Durchschnitt in der EU. Heute versperrt das einseitige Festhalten an einer 60%- Schuldenquote den Blick darauf, dass Deutschland sich unter aktuellen Gegebenheiten durchaus höhere Schulden “leisten könnte” und dies auch ökonomisch sinnvoll wäre. Doch selbst wenn man an einer Schuldenquote von 60% festhält, zeigt der Sachverständigenrat, dass eine Reform der Schuldenbremse dieses Ziel sogar unterstützen kann.

d) Investitionen bzw. Zukunftsausgaben von der Schuldenbegrenzung ausnehmen
Statt die Neuverschuldung durch konkrete Zahlen im Grundgesetz zu begrenzen, ist es eine andere Möglichkeit, die Neuverschuldung vom Verwendungszweck der Schulden abhängig zu machen. Die aktuelle Schuldenbremse nimmt keine Differenzierung bei der Frage vor, wofür Schulden aufgenommen werden (Frage nach der Qualität). Während die Schuldenregel vor der Schuldenbremse, die Goldene Regel, erlaubte, sich im Umfang der Bruttoinvestitionen zu verschulden, stehen in der aktuellen Debatte um eine Reform eher die Nettoinvestitionen im Vordergrund. Dieser Vorschlag wurde bereits vom Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (2007) zur Verschärfung der Goldenen Regel statt der Einführung der Schuldenbremse gemacht.

Heute ist die Ausnahme der Nettoinvestitionen aus der Neuverschuldungsgrenze die beliebteste unter den deutschen Ökonom:innen17 und wird auch von renommierten, internationalen Organisationen wie der OECD (2024) als Reformoption nahegelegt. In diesem Sinne schlägt der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (2024) eine Goldene Regel Plus vor. Anders als bei der ehemaligen Goldenen Regel soll eine Schuldenaufnahme in Höhe der Netto- statt Brutto- Investitionen ermöglicht werden. Außerdem soll ein unabhängiges Gremium über den investiven Charakter von Staatsausgaben entscheiden und dabei weitere Faktoren, wie beispielsweise die Inflation, im Blick behalten. Darüber hinaus sollen verstärkt finanzielle Transaktionen (GG §115) genutzt werden, die beispielsweise an Investitionsfördergesellschaften getätigt werden können. Auf diesen Punkt weisen auch Ökonomen des SPD-Wirtschaftsforums (2024) und das Dezernat Zukunft (2024) hin. Auch wenn die Herausforderungen und Investitionsbedarfe nicht ohne eine Reform der Schuldenbremse zu lösen sind, ist es wichtig, auch jetzt schon alle bestehenden Finanzierungsoptionen auszuschöpfen.

In seinem Vorschlag adressiert der Beirat die entscheidende Frage nach dem investiven Charakter von Staatsausgaben, ohne diese final zu beantworten. In der Tat ist die Abgrenzung staatlicher Ausgaben mit investivem Charakter nicht trivial. Die buchhalterische Unterscheidung zwischen investiven und konsumtiven Ausgaben ist nicht ausreichend. Beispielsweise werden Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der schulischen Bildung als konsumtive Ausgaben bewertet. Wenn solche Investitionen in immaterielles Kapital wie Human-, Sozial oder auch Naturkapital von der Schuldenregel nicht berücksichtigt wird, wird ihr investiver Charakter ignoriert, obwohl sie gerade auch zukünftigen Generationen zugutekommen (Bertelsmann-Stiftung 2024). Bei einer klugen Ausgestaltung einer Reform schafft eine Kreditfinanzierung von klassischen Investitionen jedoch ebenfalls Kapazitäten im Kernhaushalt für konsumtive Ausgaben, und kann somit auch diese stärken (DGB 2024).

Eine Schwierigkeit liegt somit in der Frage, ab wann staatliche Mittel einen gesamtgesellschaftlichen Nutzen bringen. Das sei nicht nur bei einem steigenden BIP oder Produktionszuwächsen der Fall, sondern z.B. auch bei einer Reduktion klimaschädlicher Emissionen (Hüther 2024). Aufgrund dieses gesamtgesellschaftlichen Vorteils kann auch eine Kreditfinanzierung klimafreundlicher Investitionen sinnvoll sein. Jeromin Zettelmeyer (2024) betont außerdem, dass sich nicht alle “grünen Investitionen” selbst finanzieren, z.B. Infrastrukturinvestitionen zum Schutz gegen Naturkatastrophen.

Ihr investiver Charakter resultiert eher daraus, dass sie einen höheren nicht nur finanziellen, sondern auch gesamtgesellschaftlichen Schaden in der Zukunft vermeiden. So gesehen geht es um die Kreditfinanzierung von Ausgaben mit einem langfristigen Nutzen, was über mehrere Generationen verteilt wird (DGB 2024).

Eine weitere, damit verbundene Schwierigkeit liegt darin, dass sich der Nutzen von staatlichen Leistungen nicht immer und nicht eindeutig in Geldeinheiten ausdrücken lässt (Kurz 2024).

Fakt 4

Die ökonomische Wirkung und der Beitrag zum gesamtgesellschaft­lichen Nutzen von Staatsausgaben ist entscheidend dafür, ob eine Kreditfinanzierung sinnvoll ist.

Damit muss die Entscheidung für oder gegen ein staatliches Ausgabenvorhaben letztendlich eine politische Entscheidung bleiben. Auch wenn dieser Reformvorschlag für die Schuldenbremse zunächst dazu verleiten mag, auf die in der Vergangenheit gescheiterte Goldene Regel hinzuweisen, öffnet er den Raum für grundlegende Fragen in der Haushaltspolitik, die von der aktuellen Schuldenbremse ignoriert werden. Klar ist, sich diesen Herausforderungen nicht zu stellen, wird der politischen Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen nicht gerecht.

e) Einführung von Übergangsfristen nach einer Notlage
Seit dem Urteil des BVerfG vom 15. November 2023 ist klar, dass schuldenfinanzierte notlagenbedingte Ausgaben nur jahresübergreifend möglich sind, wenn die Notlage auch in den entsprechenden Jahren nach einer “außergewöhnlichen Notsituation” erneut und zum wiederholten Male mit Bezug auf dieselbe Notsituation erklärt wird. Damit wird eine jahresübergreifende Veräußerung von Notkrediten deutlich erschwert.

Diese enge Auslegung nach den Prinzipien der Jährlichkeit und Jährigkeit widerspricht einerseits der unausweichlichen Tatsache, dass krisenbedingte Schäden, z.B. eine Überschwemmung, unmöglich in so kurzer Zeit beseitigt und die haushaltspolitische Normallage wiederhergestellt werden kann. In der Regel ist der Referenzzeitraum für krisenbedingte Ausgaben kürzer als ein Jahr, weil sich eine Haushaltsnotlage nur auf das laufende Haushaltsjahr bezieht, also bis zum Ende des Kalenderjahres.

Andererseits werden dadurch die Planungs- und Investitionssicherheit sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor erschwert und eingeschränkt. Je länger das Eintreten der Notsituation her ist, desto schwieriger, herausfordernder und unsicherer wird es, in den Folgejahren eine auf die Notsituation bezogene Haushaltslage zu rechtfertigen und die Ausnahmeklausel für das folgende Jahr durchzusetzen.
Deshalb sieht der Sachverständigenrat (2024) in seinem Vorschlag die Einführung einer Übergangsphase in den drei Jahren nach der Anwendung der Ausnahmeklausel

Fakt 5

Übergangsfristen und neue Sonder­vermögen sind zwar pragmatische Optionen, können eine grund­sätzliche Reform der Schulden­bremse jedoch nicht ersetzen.

der Schuldenbremse vor. In dieser Zeit dürfte das strukturelle Defizit über der in der “Normallage” zulässigen schuldenstandsabhängigen Defizitgrenze liegen (siehe Reformvorschlag b), müsste allerdings über den Zeitverlauf von drei Jahren linear sinken. Damit reagiert dieser Vorschlag konkret auf das Urteil des BVerfG und versucht, die ökonomischen Folgen einer so engen zeitlichen Ausnahmeklausel der Schuldenbremse zu verteilen und abzufedern. Die Einführung einer Übergangsphase nach einer Notsituation ermöglicht einen realistischeren Ausstieg aus der Haushaltsnotlage, kann aber nur einen kleinen Teil der benötigten Reform darstellen.

f) Schaffung neuer Sondervermögen in der Verfassung
Zusätzlich zu den langfristigen Optionen einer grundsätzlichen Reform der Schuldenbremse gibt es die kurzfristige Möglichkeit, ein weiteres Sondervermögen im Grundgesetz zu verankern. Somit könnten staatliche Aufgaben finanziert werden, die aktuell durch die Schuldenbremse behindert werden, z.B. Investitionen in die Modernisierung unseres Landes. Durch eine separate Verankerung im Grundgesetz, analog zum 100 Mrd. € Sondervermögen für die Bundeswehr, würden auch neue Sondervermögen nicht unter die Schuldenbremse fallen. Solche Sondervermögen können, anders als reguläre Notkredite, jahresübergreifend genutzt werden. Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) schlägt weitere Sondervermögen als eine mögliche Finanzierungsoption für den selbst ermittelten zusätzlichen öffentlichen Investitionsbedarf von rund 400 Mrd. € (2024, Juni 12) vor. Das wäre eine pragmatische Option, um den finanziellen Spielraum kurzfristig zu erweitern, könnte allerdings keine grundsätzliche Reform der Schuldenbremse ersetzen. Sondervermögen sind zudem im Lichte der erforderlichen Haushaltsklarheit und -wahrheit kritisch zu betrachten.

g) Einfachgesetzliche Lösungen
Konjunkturkomponente: Die Konjunkturkomponente soll verhindern, dass die Schuldenbremse wirtschaftliche Schwankungen verschärft. Um sie zu berechnen, werden verschiedene Annahmen getroffen, die aus wissenschaftlicher Sicht kritisiert werden (Schuster et al. 2023, Krebs 2024). Einige Änderungen an der Berechnung wurden in diesem Jahr beschlossen und werden bereits 2025 angewendet, wobei auch weitergehende Änderungen denkbar wären (Rennert und Schuster 2024).

Periodengerechte Verbuchung von Zinsen: Es ist international üblich, Zinsausgaben periodengerecht zu verbuchen, d.h. gleichmäßig über die gesamte Laufzeit einer Anleihe. Die Deutsche Finanzagentur gibt aktuell viele Anleihen aus, deren Verzinsung unter dem Marktzins liegt. Dafür zahlt sie einen Abschlag (Disagio), der im Jahr der Ausgabe der Staatsanleihe als Zinskosten verbucht wird. Die Ausgabe höher verzinster Anleihen oder einer geänderten Buchungspraxis von Zinsen würde den Spielraum aktueller Haushalte deutlich erhöhen. Im Zusammenhang mit dem Bundeshaushaltsentwurf für das Jahr 2025 hat das Bundesfinanzministerium angekündigt, die Buchungsregel von Zinskosten entsprechend anzupassen.

h) Erneutes Aussetzen der Schuldenbremse
Wie oben bereits beschrieben, hat das BVerfG geurteilt, dass eine jahresübergreifende Veräußerung von Notkrediten nur möglich ist, wenn die Notlage auch in den entsprechenden Jahren nach einer Notsituation erneut und mit Bezug auf dieselbe Notsituation erklärt wird (Reformoption e). Im Falle des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine ist die Rechtfertigung für eine erneute Erklärung der Notlage mit Bezug auf dieselbe Notsituation sogar noch eindeutiger, da der Krieg leider andauert. Verteidigungsminister Boris Pistorius und CDU-Außenpolitiker Roderich Kiesewetter18, haben eine Aussetzung der Schuldenbremse gefordert, um die Ukraine zu unterstützen. Durch ein Aussetzen der Schuldenbremse würde außerdem finanzieller Spielraum im Kernhaushalt für andere zentrale z.B. transformationsbezogene Ausgaben frei, die unter der aktuellen Schuldenbremse und dem daraus resultierenden Kürzungszwang in Gefahr sind.

Fazit

Die Schuldenbremse steht stärker unter Druck denn je. Gleichzeitig liegen mittlerweile viele Reformvorschläge auf dem Tisch, die für jeweils unterschiedliche Probleme der Schuldenbremse wichtige Lösungsansätze beinhalten. Es gibt keinen “perfekten” Reformvorschlag, der sämtliche Zielkonflikte auflöst. Viel eher sind die Reformvorschläge im Verhältnis zueinander zu bewerten und in Kombination miteinander zu betrachten und weiterzuentwickeln.19 Einerseits ist klar, dass massive Handlungsbedarfe in Bezug auf diverse Themen und Finanzierungsbedarfe bestehen. Um den Herausforderungen von heute und morgen gerecht zu werden, müssen also unterschiedliche Ausgabenkategorien berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang wurde auch die Komplexität eines erweiterten Investitionsbegriffes diskutiert. Andererseits fallen die unterschiedlichen Investitionsbedarfe auf sämtlichen föderalen Ebenen an. Beispielsweise fällt ein Großteil der Investitionen z.B. in die Infrastruktur und Daseinsvorsorge auf Länder- und kommunaler Ebene an.

Es ist der Kern der politischen Verantwortung gegenüber heutigen und zukünftigen Generationen, sich diesen Herausforderungen zu stellen und Antworten zu finden. Eine minimale Reform der Schuldenbremse würde den enormen Herausforderungen nicht gerecht werden. Statt die Reform der Schuldenbremse von einzelnen Reformvorschlägen her zu denken, die jeweils nur einen Teilbereich abdecken, sollte sie von den tatsächlichen Bedarfen her gedacht werden. Dazu sind neue Schätzungen der Investitions- und Finanzierungsbedarfe (siehe 2.) auf unterschiedlichen föderalen Ebenen ein hilfreicher und notwendiger Ausgangspunkt für ein angepasstes und umfassenderes, rechtliches Rahmenwerk unserer Schuldenregeln. Alle demokratischen Parteien sind in der Pflicht, bestehende Investitionsbedarfe anzuerkennen und ihre Finanzierung sicherzustellen.

Literaturverzeichnis

Bannas, G. (2009, Mai 29). Bundestag billigt Schuldenbremse: Westerwelles Volte – wie ein Gottesgeschenk. Frankfurter Allgemeine Zeitung.
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/bundestag-billigt-schuldenbremse-westerwelles-volte-wie-ein-gottesgeschenk-98160.html

Bardt, H., Dullien, S., Hüther, M., & Rietzler, K. (2019, November). Für eine solide Finanzpolitik: Investitionen ermöglichen! Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung. IMK Report 152, November 2029.
https://www.boeckler.de/pdf/p_imk_report_152_2019.pdf

BDI. (2024, September 10). Transformationspfade für das Industrieland Deutschland. Eckpunkte für eine neue industriepolitische Agenda. Eine Studie der Boston Consulting Group (BCG) und dem Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) im Auftrag des Bundes der Deutschen Industrie (BDI).
https://www.transformationspfade.com/home/kernaussagen
https://assets.foleon.com/eu-central-1/de-uploads-7e3kk3/50809/24-09-02-de-transformationspfade-lang.7317dff757b9.pdf

BDI. (2024, Juni 12). BDI-Papier zu zusätzlichem öffentlichen Finanzierungsbedarf: Rund 400 Milliarden Euro über zehn Jahre.
https://bdi.eu/artikel/news/bdi-papier-zu-zusaetzlichem-oeffentlichen-finanzierungsbedarf-rund-400-milliarden-euro-ueber-zehn-jahre

Beznoska, M., Hentze, T., Hüther, M. & Kauder, B. (2024, Juni 12). Schuldenbremse 2.0: Konzepte für tragfähige Fiskalregeln. Institut der Deutschen Wirtschaft. IW-Policy Paper 4/2024.
https://www.iwkoeln.de/studien/martin-beznoska-tobias-hentze-michael-huether-bjoern-kauder-konzepte-fuer-tragfaehige-fiskalregeln.html

Blesse, S., Dorn, F. & Max, L. (2023). Schwächen Fiskalregeln öffentliche Investitionen? ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München, München. 76(06). 22-28.
https://www.econstor.eu/bitstream/10419/279716/1/ifo-sd-2023-06-s22-28.pdf

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Autoren

Carl Mühlbach, Ökonom

ist Gründer und Geschäftsführer von FiscalFuture. FiscalFuture ist eine NGO junger Menschen, die sich für eine zukunftsfähige Finanzpolitik einsetzt. Zuvor studierte Carl Volkswirtschaftslehre in Heidelberg, Cambridge und Berlin und arbeitete im Bundesministerium der Finanzen. Er wurde 2023 vom Capital Magazin als Top 40 Unter 40 ausgezeichnet.

Carolina Ortega Guttack, Ökonomin

arbeitet bei FiscalFuture und hat vorher an der Wirtschaftsuniversität in Wien den Master “Socio-Ecological Economics and Policy” abgeschlossen. Im Bachelor hat sie in Lüneburg und Paris Volkswirtschaftslehre und Politikwissenschaft studiert und sich im Netzwerk Plurale Ökonomik engagiert.